Ihre Experten für Kauf- und Mietobjekte

 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Mit der Entgegennahme von Angeboten oder der Aufnahme von Verhandlungen kommt ein Maklervertrag zustande. Gleichzeitig wird der Empfänger/Verhandlungspartner Auftraggeber und erkennt die Bedingungen an.

 

2. Unsere Angebote/Nachweise sind freibleibend und provisionspflichtig. Sind im Angebot, Inserat oder Exposé keine anderen Angaben gemacht, beträgt die Provision bei Kauf 7,14% inkl. 19% MwSt. des beurkundeten Kaufpreises, bei Miete von Wohnräumen 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19% MwSt., bei Miete von Geschäftsräumen 3,57 Monatskaltmieten inkl. 19% MwSt. sowie 5,95% inkl. 19% MwSt. auf eine Abstandszahlung, bei Pacht 3,57 Monatsanteile inkl. 19% MwSt. der Jahrespacht sowie 5,95% inkl. 19% MwSt. auf eine Abstandszahlung. Die Provision bei Verkäufen von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Privatpersonen,  ist verdient, fällig und somit vom Verkäufer und Käufer zu je 50% zahlbar bei notariellem Vertragsabschluss. Handelt der Immobilienkäufer hingegen gewerblich, kann im Rahmen der Vertragsfreiheit die Aufteilung der Maklerprovision beliebig vereinbart werden. Bei Mietverträgen über Wohnraum ist die Provision verdient, fällig und vom Vermieter bei Vertragsabschluss zahlbar oder vom Mieter, wenn dieser Auftraggeber gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist. Bei Miet-/Pachtverträgen über Gewerberäume ist die Provision verdient, fällig und vom Mieter/Pächter bei Vertragsabschluss zahlbar.  Schaak Immobilien erhält bei allen Vertragsabschlüssen jeweils einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer und Käufer bzw. dem Vermieter/Mieter/Pächter (gegenüber einem Mieter von Wohnraum nur, wenn der Mieter Auftraggeber gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist) - (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).

 

3. Sollte ein durch uns vermitteltes und/oder nachgewiesenes Objekt, das zunächst gemietet oder gepachtet wurde, im Anschluss gekauft werden, so ist die Differenz zur Käuferprovision zu zahlen.

 

4. Sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt, entsteht unser Provisionsanspruch. Er entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, z.B. bei Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf sowie Kauf statt Miete. Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen.

 

5. Ein Provisionsanspruch besteht weiterhin, auch wenn der Rechtsgrund des zustande gekommenen Vertrages später entfällt. Wird der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen persönlichen Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt, bleibt der Provisionsanspruch ebenfalls erhalten. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung des Vertrags ist der Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er ursächlich für den Anfechtungsgrund war.

 

6. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung gilt auch für den Fall der Objektverschiedenheit (Abschluss eines Vertrags über ein anderes dem Eigentümer gehörendes Objekt), da der Interessent erst durch Vorliegen unseres Angebots Kenntnis von der Existenz und Person des Eigentümers erhalten konnte und ohne Kenntnis des Eigentümers der Interessent mit diesem keinen Vertrag hätte abschließen können.

 

7. Nachträglich erbrachte Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.

 

8. Der Empfänger hat uns mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen, wenn ihm die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist. Ansonsten gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf-, Pacht-, Mietvertragsabschluss.

 

9. Bei Verhandlungen ist der Interessent verpflichtet, uns als ursächlichen Makler zu nennen und zum Vertragsabschluss heranzuziehen sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.

 

10. Unsere Angebote und mitgeteilten Informationen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei jeglicher nicht berechtigter Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, ist dennoch die Provision in voller Höhe zu zahlen, wenn der Dritte, an den die Informationen weitergegeben wurden, den Hauptvertrag abschließt.

 

11. Ein Maklervertrag ist, wenn nicht anders angegeben, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sobald keine Verkaufs-, Erwerbs- oder Ver-/Mietabsicht mehr besteht, ist der Auftraggeber zur Kündigung verpflichtet.

 

12. Der Makler ist berechtigt ebenfalls für die Gegenseite tätig zu werden.

 

13. Mündlich vereinbarte Änderungen des Vertrags sind erst gültig, wenn sie durch den Makler schriftlich bestätigt werden.

 

14. Die zu unseren Angeboten genannten Details geben an uns erteilte Informationen wieder. Wir bemühen uns um möglichst vollständige und richtige Angaben zu den Objekten und Vertragspartnern, können jedoch nicht die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischen- verkauf und -vermietung bzw. -verpachtung bleiben vorbehalten.

 

15. Gerichtsstand bei gewerblichen Kunden ist Buxtehude, bei Privatkunden deren Wohnsitz.

 

16. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt, vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt, gleiches gilt für sich ergebende ergänzungsbedürftige Lücken.

 

17. Verbraucherinformationen

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu